Hubert Aiwanger, seit 1. Januar 2023 Vorsitzender der deutschen Wirtschaftsministerkonferenz (WMK).

15.03.2024
Aiwanger: „Fristverlängerung bei Corona-Hilfen-Schlussabrechnungen ist ein Erfolg!“

Seit Wochen hat sich Hubert Aiwanger für eine Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen eingesetzt. Die Initiative des Vorsitzenden der Wirtschaftsministerkonferenz war erfolgreich: Die Unternehmen bekommen nun bis zum 30. September 2024 - ursprünglich 31. März - Zeit!

München/Berlin. Bei der Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz haben sich Bund und Länder auf eine Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen verständigt. Bis 30. September 2024 können nun die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) eingereicht werden.

Die Initiative ging von Bayerns Staatsminister Hubert Aiwanger, Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz und stellv. Ministerpräsident von Bayern, aus. „Die heutige Einigung auf eine Fristverlängerung ist ein Erfolg, für den ich mich seit Wochen eingesetzt habe. Viele kleine und mittelständische Unternehmen können nun aufatmen!“, sagt Aiwanger.  

„Die heutige Einigung auf eine Fristverlängerung ist ein Erfolg, für den ich mich seit Wochen eingesetzt habe." Hubert Aiwanger, Bayerischer Wirtschaftsminister 

Den prüfenden Dritten wird durch die Fristverlängerung mehr Zeit geben, um die Schlussabrechnungen für die Unternehmen einzureichen. Mit dem Beschluss werden Prüfprozesse vereinfacht und beschleunigt, dadurch werden Kanzleien entlastet, die Qualität der digital einzureichenden Angaben erhöht und den rund 400.000 ausstehenden Schlussrechnungen mehr Zeit gegeben, um zur Prüfung vorzuliegen.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.


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