03.06.2019
Kindergartenzuschuss für Eltern läuft! Das müssen Sie dazu wissen

Der Kindergartenzuschuss für Eltern wird ab Juni automatisch verrechnet. Bis April 2019 wird der Beitrag rückwirkend ausgezahlt: 100 Euro pro Kind pro Monat. Damit werden Familien in Bayern dank FREIE WÄHLER deutlich entlastet.

München. Für viele Familien wird der Kindergarten jetzt beitragsfrei! Ab Juni wird der Kindergartenzuschuss in Höhe von 100 Euro pro Kind pro Monat automatisch verrechnet. Damit lösen die FREIEN WÄHLER ein großes Versprechen ein und zeigen mit der Regierungsbeteiligung, dass sich die Wählerinnen und Wähler verlassen können. 

100 Euro im Monat: So läuft es ab
Mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes (2019/2020) durch den Bayerischen Landtag, wurde auch die weitgehende Beitragsfreiheit bei der Kinderbetreuung beschlossen. Das bedeutet, dass ab sofort die Kindergartengebühren automatisch gesenkt werden. Das Geld, das in den Monaten April und Mai von Eltern oder Einrichtungen zu viel bezahlt wurde, wird rückwirkend vom Freistaat erstattet. Die FREIEN WÄHLER hatten eine Gebührensenkung zum 1. April durchgesetzt. 

Aiwanger zum Kindergarten-Zuschuss: „Eltern werden früher entlastet, das ist es wert!“

Wen betrifft die Gebührensenkung?
Die ab 1. Juni verrechneten 100 Euro im Monat betrifft Eltern mit Kindern in den ersten Kindergartenjahren, auch bei den Kindergärten, die nicht schon am 1. Apirl abgesenkt haben. Dazu müssen Eltern nichts beantragen. Das letzte Kindergartenjahr ist bereits um 100 Euro entlastet. Die Eltern von rund 300 000 Kindern profitieren dadurch davon.
Der Zuschuss führt bei einer Buchungszeit von sechs Stunden bei der Mehrzahl der Kindergartenbesuche zur Beitragsfreiheit, im Übrigen zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Eltern. Berechtigungszeitraum ist der Zeitraum zwischen dem ersten September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, und der Einschulung. Konkret bedeutet das: Kinder, die im Jahr 2018 oder früher das dritte Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Beitragszuschuss ab dem 1. April 2019. Kinder, die im Jahr 2019 das dritte Lebensjahr vollenden, erhalten den Beitragszuschuss ab dem 1. September 2019.

Wie erfolgt die Auszahlung bzw. Gebührensenkung?
Eltern müssen keinen Antrag stellen. Die Auszahlung erfolgt auf die gleiche Weise wie bisher für den Beitragszuschuss im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung. Sie erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG an die Gemeinden, diese reichen den Förderbetrag dann an die nichtkommunalen Träger der Kindertageseinrichtungen weiter. Fördervoraussetzung ist eine Reduzierung des Elternbeitrags in Höhe des Zuschusses. Ein ggf. überschießender Betrag verbleibt beim Träger.

So geht es 2020 weiter
Ab 1. Januar 2020 folgt die Entlastung der 1 bis 3-Jährigen ebenfalls um 100 Euro pro Monat gegen Nachweis von Betreuungskosten (Krippe/Tagesmutter) gegen Antrag. 

Das steht im Koalitionsvertrag 

"Wir weiten die Kostenfreiheit der Kinderbetreuung in Bayern deutlich spürbar aus und entlasten Bayerns Eltern. Wir stellen künftig alle drei Kindergartenjahre beitragsfrei, indem wir in gleicher Weise auch für das erste und zweite Kindergartenjahr monatlich 100 Euro pro Kind gewähren. Ab dem zweiten Lebensjahr wollen wir ab dem Jahr 2020 ebenfalls monatlich 100 Euro pro Kind zweckgebunden an Eltern gewähren, die tatsächlich Kinderbetreuungsbeiträge mindestens in dieser Höhe (etwa für Krippe und Tagesbetreuung) zahlen. Die Auszahlung erfolgt zentral durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales bei Vorlage eines Nachweises der Einrichtung über die Inanspruchnahme der Krippen- oder Tagesbetreuung." 
 


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