27.04.2018
Volksbegehren zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wird zugelassen

Das Volksbegehren zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wurde vom Bayerischen Innenministerium am 27.04.2018 zugelassen. Die 14-tägige Eintragungsfrist, in der sich 10 Prozent der Wahlberechtigten eintragen müssen, um das Volksbegegehren erfolgreich abzuschließen, beginnt am Freitag, den 13. Juli, und läuft bis Donnerstag, den 26. Juli. Damit steht spätestens im Juli rund um das Weltmeisterschaftsfinale auch der finale Showdown um die Straßenausbaubeiträge in Bayern vor der Tür.

Da Volksbegehren grundsätzlich nicht den Bayerischen Haushalt betreffen bzw. nicht haushaltsrelevant sein dürfen, streben die FREIEN WÄHLER in einer weiterführenden Gesetzesinitiative im Bayerischen Landtag neben der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge u.a. die Rückabwicklung von Beitragsbescheiden, die nach dem 01.01.2014 verschickt wurden, an.

Zudem soll die 25 jährige Verjährungsfrist für Ersterschließungsbeiträge bereits am 01.01.2018 in Kraft treten und nicht erst - wie derzeitig vorgesehen - am 01. April 2021.

Die Größe des für die finanzielle Entlastung der Kommunen notwendigen, jährlichen Fördertopfes beziffern die FREIEN WÄHLER auf rund 150 Millionen Euro.

Nähere Information zum Volksbegehren finden Sie hier.

Nähere Informationen zum Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER Landtagsfraktion finden Sie hier.